
Kosten für die 24 Stunden Pflegekraft und die Vermittlung:
Kosten für die Vermittlung
Für die Vermittlung der Pflegekraft wird Ihnen kein Entgelt in Rechnung gestellt.
Formalitäten:
Alle An-, bzw. Abmeldungen sowie Formalitäten mit Ämtern und Behördenwege werden von uns erledigt. Wir unterstützen Sie bei Förderanträgen mit Bundessozialamt und sind Ihr verlässlicher Ansprechpartner in allen Belangen.
Kosten für die 24 Stunden Pflegekraft pro Monat:
Werklohn/Kosten pro Monat
| Pflegestufe 0 bis 4: | € 2.950,–/Monat |
| Pflegestufe 5 bis 7: | € 3.190,–/Monat |
Krankenschwester, weitere Person oder individuelle PersonenbetreuerInnen = 3.490,-/Monat
Die Kosten verstehen sich inkl. Fahrtkosten, Organisationsgebühren, SVS Beiträge, MwSt, WKO Beiträge. Es gibt keine weiteren versteckten Kosten. Die pflegebedürftige Person könnte Pflegegeld und Sozialministerium Zuschuss in Höhe von € 800,-/Monat (Stand 2024) erhalten.